Unbeaufsichtigter Zugriff: häufige Fragen
Was unbeaufsichtigter Zugriff ist, wie er eingerichtet wird, wie die Gerätezahl gezählt wird und welches zusätzliche Risiko er mit sich bringt.
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Unbeaufsichtigter Zugriff ist die Hälfte der Fernwartung, die tatsächlich Zeit spart — und die Hälfte, in der sich das Risiko sammelt.
Was ist unbeaufsichtigter Zugriff?
Eine Verbindung, die zustande kommt, wenn am entfernten Gerät niemand sitzt. Der Steuernde verbindet sich über den Zugangscode dieses Geräts; ein Bestätigungsschritt entfällt.
Typische Ziele: Server, gemeinsam genutzte Terminals, Besprechungsraum-PCs, Kiosksysteme und der eigene Bürorechner.
Wie richte ich ihn ein?
- Unbeaufsichtigten Zugriff auf dem entfernten Gerät einrichten;
- dessen Zugangscode denjenigen bereitstellen, die sich verbinden sollen;
- Geräte-ID und Zugangscode eingeben — die Sitzung startet ohne Reaktion am anderen Ende.
Der einzige Unterschied zur angeforderten Sitzung liegt in Schritt 3. Beide sind unter Verbindung aufbauen gegenübergestellt.
Wie wird die Zahl unbeaufsichtigter Geräte gezählt?
Sie entspricht Ihrer lizenzierten Gerätezahl — in allen Tarifen. Es handelt sich nicht um ein gesondertes, kleineres Kontingent.
Das ist erwähnenswert, weil mehrere vergleichbare Produkte unbeaufsichtigte Geräte separat begrenzen. Bei WorksLink kann jedes Gerät im Rahmen Ihrer Lizenz unbeaufsichtigt eingerichtet werden.
Ist das im kostenlosen Tarif möglich?
Ja, mit derselben Zählweise.
Ein Unterschied wiegt jedoch schwer: Der kostenlose Tarif enthält keine Verbindungsprotokolle und keine Sitzungsaufzeichnung. Diese Sitzungen hinterlassen also keinen prüfbaren Nachweis. Für private Nutzung unerheblich; sobald Sie darlegen müssen, wer wann worauf zugegriffen hat, reicht es nicht — siehe Sicherheit und Nachweise.
Warum ist er riskanter als eine angeforderte Sitzung?
Bei der angeforderten Sitzung steht jedes Mal ein Mensch als Kontrollpunkt davor. Unbeaufsichtigter Zugriff tauscht Zugangsdaten gegen Eintritt — ein abgeflossener Zugangscode bedeutet, dass das Gerät aus der Hand gegeben ist, ohne zweite Instanz.
Behandeln Sie ihn deshalb als eigenständige Berechtigung, nicht als Bequemlichkeit, die man überall einschaltet:
- Je Gerät entscheiden — und die Liste aufschreiben
- Für diese Geräte stärkere Zugangsdaten und einen kürzeren Berechtigtenkreis verlangen
- Möglichst in einem Tarif betreiben, der einen Nachweis führt
Wie man diese Grenze im Unternehmen zieht, steht unter Fernwartung in der Praxis.
Welche Geräte eignen sich dafür?
Gut geeignet: Geräte, vor denen regelmäßig niemand sitzt und die ohnehin verwaltet werden — Server, gemeinsam genutzte Terminals, Besprechungsraum-PCs, Kiosksysteme.
Weniger geeignet: einzelne Mitarbeitergeräte. Dort passt die angeforderte Bestätigung besser; sie entspricht dem, was Menschen bei ihrem eigenen Rechner erwarten, und hält sie über jeden Zugriff im Bilde.